Boot & Bike Anklam und Villa Eden in Gützkow
Boot & Bike Anklam und Villa Eden  in Gützkow

AGB's Villa Eden Peene & AGB's des Villa Eden Peene- Hausboot/ Haus-und Grundstücksordnung/ Naturparkregeln/ Gästebuch

AGB's  Hausboot 2020

 

AGB für Villa Eden Peene-Hausboot

TS-735

 

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der zwischen Villa Eden Peene als Vermieter (im Chartervertrag Vercharterer genannt) und dem
Mieter (im Chartervertrag Charterer genannt) abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen für sich und seine Mitreisenden an.


Mietvertrag:
Der Chartervertrag gilt als vollends abgeschlossen, wenn dem Vermieter ein vom Mieter unterschriebener Vertrag vorliegt. 

 

Der Charterpreis ist, wenn nicht ausdrücklich im Chartervertrag anders geregelt, 10 Tage nach Vertragsabschluß fällig.

Die Kaution muss an der jeweiligen Station bei Charterbeginn in bar hinterlegt werden.
 


Allgemeines:

Mit Hausboot darf ausschließlich nur die Bundeswasserstraße Peene befahren werden.Ein befahren von Seitenarmen, Torfstichen und Altarmen ist nicht gestattet.Weiterhin darf nicht in den Bereichen: Peenestrom, Kummerower See, Stettiner Haff, Trebel und Tollense gefahren werden.

Zu Ihrer Sicherheit ist ein GPS- Tracker eingebaut.
Für die Nutzung der Boote gilt die Binnenschifffahrt Sportboot-Vermietungsverordnung. Diese ist Bestandteil der sich an Bord befindlichen Bordmappe.
Die Vermietung des Bootes erfolgt nur an Personen mit einem Mindestalter von 18 Jahren.Das Hausboot ist mit einer Mindestbesatzung von zwei Personen zu fahren. Das zweite Besatzungsmitglied muss körperlich und geistig in der Lage sein, die anfallenden Manöver auch selbsttändig durchführen zu können.Eine einzelne Person für das Führen des Hausbootes ist nicht zulässig.

Für Boote mit einer Leistung von mehr als 15 weist der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis (Sportbootführerschein Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschinen) nach oder verpflichtet sich bei Charterbeginn eine Einweisung durch das Personal des
Vermieters mit dem Zweck des Erwerbs eines Charterscheins nach Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung zu absolvieren.
Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Nichtschwimmer und Kinder unter 8 Jahren ist das Tragen von geeigneten Schwimmwesten Pflicht. Rettungsmittel
(Schwimmwesten und Rettungsringe) sind ausschließlich für den Notfall und dürfen nicht anderweitig benutzt werden.
Schäden an Boot und Ausrüstung, die die Seetüchtigkeit des Bootes nicht beeinträchtigen und die Nutzung des Bootes weiterhin ermöglichen, berechtigen nicht zur Minderung
oder zum Rücktritt.
Weder Havarie noch Unfall oder Wettereinflüsse berechtigen den Mieter zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
Übernahme und Rücknahme des Bootes:
Die Übernahme erfolgt zu der im Mietvertrag vereinbarten Zeit. Für eine Abweichung von mehr als 2 Stunden von der vereinbarten Zeit kann der Vermieter eine
Aufwandsentschädigung von 40,00 EUR berechnen. Bei Übernahme des Bootes ist von Vermieter und Mieter gemeinschaftlich das Inventar und der Zustand des Bootes an Hand
einer Checkliste zu überprüfen. Das Boot wird in Charter bereitem Zustand und gereinigt übergeben.
Die Rückgabe der Boote muss zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Bei verspäteter Rückgabe haftet der Mieter für eventuelle Folgeschäden. Eine vorzeitige Rückgabe ist nur
nach vorheriger Absprache möglich und berechtigt nicht zur Rückforderung oder Minderung des Mietpreises. Das Boot ist vollständig (wie in der Checkliste vermerkt) 
zurückzugeben.Der Müll wird selbständig vom  Hausboot entfernt und eigenständig entsorgt.Kosten für verbrauchten Treibstoff und Kosten für Verluste an Material  werden vom Vermieter bei Übergabe des Hausbootes von der Kaution abgezogen und einbehalten.  Wenn die Kaution zur Begleichung nicht ausreicht, erfolgt Rechnungsstellung. Der Mieter hat den noch ausstehenden Betrag innerhalb 10 Tage nach Rechnungszugang zu begleichen.
Die Endreinigung erfolgt ausschließlich durch den Vermieter.

Der Mieter erklärt ausdrücklich,
- keine Veränderungen am Boot und der Ausrüstung vorzunehmen.
- Boot und Ausrüstung pfleglich zu behandeln, als sei es sein Eigentum.
- die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.
- die Bootsmannschaft sicher zu führen.
- An- und Abmeldungen in Sportboothäfen und anderen Anlegeplätzen vorzunehmen.
- sich mit dem Revier vertraut zu machen.
Haftung:
Die Boote sind zu folgenden Konditionen versichert: Haftpflichtversicherung Pauschal 6.000.000,00 € für Personenschäden; für Sachschäden und für
Vermögensschäden.
Der Abschluss der vorgenannten Versicherung führt zu keiner Haftungsfreistellung des Mieters für Schäden, die nicht von der Versicherung ersetzt werden oder durch grobe
Fahrlässigkeit an dem Charterboot entstanden sind. Für Handlungen und Unterlassungen des Mieters, für die er von dritter Seite haftbar gemacht wird, hält der Mieter den
Vermieter von allen privat- und strafrechtlichen Folgen, auch von allen Kosten und Rechtsverfolgungen frei. Persönliches Eigentum des Mieters unterliegt nicht dem
Versicherungsschutz. Der Mieter übernimmt das Charterboot auf eigene Verantwortung. Der Mieter haftet für alle Personen an Bord. Der Vermieter haftet weder für ihn, noch für
andere Personen an Bord.
Die Bedingungen des Versicherers sind Bestandteil dieses Vertrages und können auf Wunsch angefordert werden. Der Mieter ist verpflichtet, dem Versicherer sämtliche Auskünfte
zu einem möglichen Schadensfall zu erteilen.
Sonstiges:
Das Fahren bei Nacht (die Zeit zwischen kalendarischem Sonnenuntergang und Sonnenaufgang), bei Sichtweiten unter 2000 m und bei Windstärke 4Bft oder höher ist verboten.
Das Grillen und der Umgang mit offenem Feuer an Bord sind verboten. Das Boot ist nicht zu führen von Personen, die infolge körperlicher und geistiger Mängel oder des Genusses
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel an der sicheren Führung des Bootes erkennbar behindert sind. Das Boot ist nicht zu Führen von Personen unter 18
Jahren.
Der Mieter hat darauf zu achten, dass die Zahl der zugelassenen Personen nicht überschritten wird. Der Mieter hat darauf zu achten, dass keine Gegenstände und Abfälle ins
Wasser gelangen, keine Uferpflanzen beschädigt werden und Tiere in ihrem Lebensraum nicht mutwillig beeinträchtigt werden. Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die
Ausrüstung den Bedingungen entsprechend sicher verstaut ist. Die Vorderplattform sollte während der Fahrt von allen spritzwassergefährdeten Gegenständen geräumt werden.
Der Mieter hat sich beim Führen des Bootes umsichtig gegenüber anderen Wassersportlern zu verhalten und einen genügenden Sicherheitsabstand zu wahren. Den Segel- und
Muskelkraft bewegten Booten sowie der Fahrgast- und Berufsschifffahrt ist in jedem Fall die Vorfahrt zu gewähren.
Beim Befahren ufernaher Bereiche und außerhalb des gekennzeichneten Fahrwassers ist dringend darauf zu achten, den Gewässergrund nicht zu berühren. Das Aufsetzen des
Bootes zum Anlegen im Uferbereich ist verboten.
Verlässt der Mieter das Boot an einem anderen, als dem vereinbarten Zielort, gleich aus welchem Grund, so trägt der Mieter alle Kosten, die durch die Rückführung und
Verspätung des Bootes entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot nicht an Dritte zu überlassen. Der Chartervertrag gilt als grundsätzlich verlängert bis zur Rückgabe des
Bootes.
Bei Kollisionen und Havarien oder sonstigen außergewöhnlichen Vorkommnissen sind der Vermieter und die zuständige Wasserschutzpolizei unverzüglich telefonisch zu
informieren. Bei Schäden an Personen oder am Boot fertigt der Mieter eine Niederschrift darüber an und sorgt für Bestätigung der Wasserschutzpolizei, des Schleusenwartes,
Fischers, Hafenmeisters oder des Unfallgegners. Reparaturen von entstandenen Schäden dürfen nur nach telefonischer Genehmigung durch den Vermieter vom Mieter beseitigt
oder in Auftrag gegeben werden.

Stornierungsfristen:
 

Stand: 06/2021 Bis 30 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 29. Tag bis 10. Tag vor Mietbeginn fallen 25 %  der Gesamtsumme an. Ab den 9. Tag bis 4 Tage vor Mietbeginn fallen 50 % der Gesamtsumme an. Danach fallen 100 % der Gesamtkosten an.

AGB's Villa Eden Peene

 

Allgmeine Geschäftsbedingungen

Villa Eden Peene


 

1. Buchung: Der Beherbergungsvertrag gilt als geschlossen, wenn die Bereitstellung eines Zimmers, der Aussenküche, der Innenküche,das Festzelt,die Sauna und der Badezuber, Stellplätze KFZ oder Bootsliegeplatz vom Gast bestellt und vom Vermieter bestätigt worden ist. Die Bestätigung erfolgt auf schriftlichem Wege, per E-Mail. Bei kurzfristigen Buchungen und auf besonderen Wunsch werden auch telefonische Bestätigungen akzeptiert. Seitens des Vermieters ist die Buchung erst mit Zahlungseingang der Anzahlung bindend.


 

2. Zahlungen:

 Spätestens 10 Tagen nach der Buchung ist der Gesamtpreis  auf das Konto der Villa Eden Peene zu überweisen.Nach Eingang ist die Buchung verbindlich und eine Buchungsbestätigung wird Ihnen zugesendet.


 

3. Stornobedingungen: Bis 30 Tage vor Mietbeginn fallen keine Stornierungsgebühren an. Ab 29. Tag bis 10. Tag vor Mietbeginn fallen 25 %  der Gesamtsumme an. Ab den 9. Tag bis 4 Tage vor Mietbeginn fallen 50 % der Gesamtsumme an. Danach fallen 100 % der Gesamtkosten an.


 

4. Rücktrittsrecht des Vermieters: Das Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht bei nicht erfolgter umgehender Zahlung der Zahlung. In diesem Fall besteht Seitens des Vermieters keine Verpflichtung zur Rücksprache mit dem Gast. Der Gast hat die unter Punkt 3 genannten Stornogebühren zu tragen, sofern der Gebrauch des Rücktrittsrechts durch den Vermieter durch nicht eingehaltene Zahlungsfristen der Anzahlung, sowie der Restzahlung des Gastes notwendig wird. Maßgeblich sind hier die unter Punkt 2 genannten Zahlungsfristen.


 

5. Die An- und Abreisezeiten sind, wenn nicht anders mit dem Vermieter vereinbart am Anreisetag zu 14.00 Uhr und am Abreisetag zu 11.00 Uhr. Sollten sich seitens des Gastes Verzögerungen in der Anreise ergeben, möchte dieser bitte rechtzeitig den Vermieter informieren. Sollte der Mieter weder angereist sein, noch sich gemeldet haben, besteht seitens des Vermieters das Recht, i.S. der Schadensminimierung den Mietgegenstand für eine weitere Vermietung freizugeben. Die Unterkunft ist aufgeräumt und ordnungsgemäß an den Vermieter oder einen Beauftragten zu übergeben. Es können hier auch andere Absprachen zwischen Vermieter und Mieter getroffen werden. Sollte der Gast ohne eine ordnungsgemäße Abmeldung abreisen, könnten nachträglich weitere Kosten entstehen. Darüber hinausgehende Absprachen sind natürlich jederzeit möglich.


 

6. In Anrechnung kommen während der Vermietung die Übernachtungen bzw. die Nutzung der Mietgegenstände, sowie Gebühren.


 

7. Schäden oder Fehlbestände Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar kommt der Mieter auf. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter bei Schäden an Inventar, Haus oder Einrichtung umgehend zu informieren. Für Personen- oder Sachschäden die sich in Folge einer Verletzung dieser Informationspflicht ergeben, haftet ausschließlich der Verursacher.


 

8. Die Benutzung jeglicher Einrichtungen wie beispielsweise Grill, Feuerstelle, Garten der Villa Eden Peene,der sogenannte „Zimmermanns- bzw. Flößerkanal, Räucherofen, Schlafboden, Aussen-und Innenküche,Badewanne, Sauna, Badezuber, Villa Löwenzahn, Festzelt, privat Boote der Villa Eden Peene, Öfen erfolgen auf eigene Gefahr. Kinder sind stets unter Aufsicht zu halten. Für aus mangelnder Sorgfaltspflicht entstehende Personenschäden haftet ausschließlich der Mieter. Das Hundegehege auf dem Grundstück der Villa Eden Peene ist grundsätzlich nicht zu betreten. Der zur Villa Eden Peene gehörende Hund, befindet sich zumeist im Hundegehege und darf auch nicht „durch den Zaun“ berührt werden. Der „Zimmermanns-bzw. Flößerkanal“ ist nicht zu befahren oder zu „beschwimmen“.

Eine Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Zelten ist auf dem Gelände nur nach Zuweisung der Eigentümer oder Ihrer Erfüllungsgehilfen erlaubt. Nach Einwilligung des Grundstückseigentümers ist das Zelten nach § 28 NatSchAG M-V – Zelten und Aufstellen von beweglichen Unterkünften erlaubt. Das Zelten ist Kostenfrei. Die Anzahl der Personen die eine Erlaubnis für das Übernachten im eigenen Zelt auf dem zugewiesenen Platz erhalten ist begrenzt. Für die anfallenden Betriebskosten, sowie die Nutzung der Aussen-und Innenküche wird eine pauschale Gebühr erhoben. Infos auf www.Villa-Eden-Peene oder im Aushang.

9. Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen jeglicher Art, einschließlich PKW. Schützen Sie Ihr Eigentum.


 

  1. Informationen zu den Waldbrandstufen sind vom Mieter stets zu beachten. Diese können im Internet eingeholt werden. Die dort geschilderten und gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden. Der Mieter erklärt mit seiner Buchung hierüber seine Kenntniss und ist verpflichtet dies beim Umgang mit offenem Feuer jeglicher Art zu beachten. Für eventuelle Schäden welche durch Verletzung der Sorgfaltspflicht entstehen haftet ausschließlich der Mieter.

     


 

  1. Der Vermieter verweist ausdrücklich auf die Eigenheiten der Villa Eden Peene.

    Die gesamte Villa Eden Peene,die Villa Löwenzahn, die Sauna, das Nebengebäude und Werkstatt ist ein Nichtraucherort. Das Haus ist zum Teil ein Holzhaus. Deshalb bitte kein offenes Feuer in den Unterkünften. Kerzen sind nur in dazu geeigneten Haltern und unter steter Kontrolle zu entzünden. Es handelt sich bei der Villa Eden Peene um keine normales Gebäude, sondern um ein Denkmal geschütztes Haus, das Bau strukturbedingte Besonderheiten aufweist. So zum Beispiel der Schlafboden, welcher nur über eine steile Treppe zu erreichen ist. Der Gang zum und vom Schlafboden aus ist für kleinere Kinder nur unter Beaufsichtigung möglich. Bitte lassen sie ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt auf dem Schlafboden. Auch für ältere Erwachsene kann diese Treppe eine Herausforderung sein. Die Fenster des Schlafbodens öffnen nach außen! Bitte seien sie vorsichtig beim Öffnen der Fenster! Ansonsten besteht Sturzgefahr! Kleinere Kindern sollten nie unbeaufsichtigt diese Fenster bedienen. Ein Teil des Geländes der Villa Eden Peene besteht aus sumpfigen Boden und Wasserfläche.Bitte lassen Sie Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt. Das Grundstück der Villa Eden Peene ist zum Teil Naturschutzgebiet, sowie FFH Gebiet. Siehe „ 7 goldene Regeln“ für die Gäste und Bewohner des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“. Bitte halte Sie sich an diese Regeln. Es dient zum Schutz und Erhalt der Natur. Vielen Dank.

    Das Mitbringen von Hunden ist untersagt.


 

12. Handtücher und Bettwäsche ( außer bei ÜN im Zelt oder Wohnmobil/Wagen) sind vorhanden und können genutzt werden. Ein Satz Bettwäsche ist für jeden Gast optional vorhanden. Sollte mehr Sätze an Bettwäsche als ursprünglich gebucht benutzt werden, erlauben wir uns pro zusätzlich benutzter Bettwäsche 5€ in Rechnung zu stellen.


 

13. Prospekthaftung oder Internethaftung ist in jeglicher Form ausgeschlossen. Mit Buchung der Unterkunft akzeptiert der Mieter ausdrücklich unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.


 

Darüber hinaus gilt aber: Durch ein offenes und direktes Gespräch lässt sich alles regeln.

Alle Angebote freibleibend, Irrtümer & Änderungen vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der zuständige Gerichtsort unseres Hauses.


 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Stand: 06/2021 

Haus-und Grundstücksordnung der Villa Eden Peene

 

Der Aufenthalt in der Villa Eden Peene vollzieht sich unter besonderen Bedingungen und erfordert von allen Bewohnern/Bewohnerinnen ein großes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme.

 

Die Villa Eden Peene befindet sich im Naturschutzgebiet Flusslandschaft Peenetal.

Bitte verlassen Sie nicht die Wege, entnehmen Sie keine Pflanzen oder Tiere, vermeiden Sie Lärm. Bitte führen Sie Hunde an der Leine.

 

Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Villa Eden Peene und der Villa Löwenzahn ist grundsätzlich untersagt.

Wer Schäden am Gebäude oder Inventar verursacht, haftet dafür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden unverzüglich zur Anzeige gebracht.

Bei Abreise wird eine Begehung der Zimmer durch die Pension-Leitung durchgeführt. Ersatz für eventuelle Beschädigungen und für verloren gegangene Schlüssel wird in Rechnung gestellt und sind bei Abreise in bar zu bezahlen.

Mit Rücksicht auf die Schlafzeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachtstunden (22.00-6.00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22.00-6.00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Gäste Maßnahme gegen den Verursacher bis hin zur Kündigung des Beherbungsvertrages getroffen werden können.

Die Mittagsruhe von 12.30-14.30 Uhr ist einzuhalten. Aus Sicherheitsgründen ist die Haustür ständig geschlossen zu halten.

Besucher müssen bei der Haus-Leitung angemeldet werden.

Die Übernachtung hausfremder Personen ist grundsätzlich untersagt. Der Schlüssel darf nicht an fremde Personen übergeben werden.

Für die Dauer des Aufenthaltes ist für eine Verwahrung und Sicherung der eigenen Sachen selbst zu sorgen.

Die Villa Eden Peene / deren Inhaber übernimmt keine Haftung.

Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.

Waffen jeglicher Art dürfen nicht in die Villa Eden Peene eingebracht werden.

Das eigene Nachgehen wirtschaftlicher Zwecke innerhalb unseres Hauses kann nicht gestattet werden.

Die Haus-Leitung übt das Hausrecht aus. In dringenden Fällen erlaubt sich die Haus-Leitung, die Zimmer zur Ausübung des Hausrechtes zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist die Haus-Leitung befugt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Pensionsverweise können nach wiederholter Abmahnung oder bei groben Verstößen gegen den Hausfrieden ausgesprochen werden.

Auf dem gesamten Gelände der Villa Eden Peene ist auf Sauberkeit und Ordnung zu achten. Verunreinigungen jeglicher Art, werden durch den Verursacher umgehend beseitigt. Nach Veranstaltungen, die durch die Gäste durchgeführt werden, ist nach Beendigung der angemieteten Räumlichkeiten wie Außenküche,Werkstatt, Badezuber/Sauna, Festzelte, Außentoilette und die genutzten Garten-und Waldflächen gereinigt an die Vermieter zu übergeben.Der entstanden Müll bei Veranstaltungen wird vom Veranstalter/Mieter nach Abschluss Selbstständig entsorgt und mitgenommen.

Eine musikalische Begleitung der Veranstaltung ist ab 24.00 Uhr einzustellen bzw. auf eine Lautstärke zu reduzieren, die keine Lärmbelästigungen für andere Gäste oder den anliegenden Bewohnern erzeugen.

Auf dem Gelände der Villa Eden Peene stehen den Gästen max. 10 Parkplätze zur Verfügung.Hierfür wird eine Gebühr fällig. Auf dem Fährdamm darf nur kurzzeitig geparkt werden. Nutzen Sie bitte den öffentlichen Parkplatz am Kosenowsee.

 

 

Stand August 2020

 

 

Villa-Eden-Peene / private Zimmervermietung

Barbara Thomsen
Fährdamm 3
17506 Gützkow

 
Kontakt

Telefon: +49 173 4813136

Tel:+49(0)38353/709097

E-Mail: villaedenpeene@gmail.com

www.Villa-Eden-Peene.com

 

 

Haftungsausschluss

 

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Quelle: Mustervorlagen für das Impressum - muster-vorlagen.net

 

 

Goldene Regeln für das Verhalten in den Naturschutzgebieten des Peenetals

  • Bitte beachten Sie, dass das Befahren mit Wasserfahrzeugen nur auf der Bundeswasserstraße Peene, der Trebel, dem Peenekanal bei Neukalen, dem Darguner Kanal und dem Uposter Kanal gestattet ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportboote beträgt auf der Peene 12 km/h.
  • Mit Hausboot darf nur die Bundeswasserstraße Peene befahren werden. Weiterhin darf nicht in der Bereich Peenestrom und Stettiner Haff, Trebel, Tollense, Altarme, Torfstiche, Seitenarme gefahren werden.

  • Neben den im Pkt. 1 genannten Gewässern ist das Angeln von nicht motorgetriebenen Booten aus nur in einigen ausgewählten Torfstichen zulässig.
    Das Angeln vom Ufer aus ist nur in den dafür besonders gekennzeichneten Abschnitten gestattet. Faustregel: Uferangelstrecken befinden sich in der Regel dort, wo vorhandene Wege bis an die Peene führen.
    Informationen zu den Angelgewässern und Uferangelstrecken erhalten Sie u.a. in den Info-Punkten des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen, Loitz, Gützkow, Stolpe und Anklam.
    Angler benötigen einen gültigen Fischerei- bzw. Touristen-Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis des Fischereirechtinhabers (Gewässerschein).
  • Das Festmachen ist auf der Peene nur an den dafür ausgewiesenen Stellen gestattet. Dies sind die Häfen, die bewirtschafteten Wasserwanderrastplätze Wasserwanderrastplätze sowie die nicht bewirtschafteten
    Rastplätze Rastplätze. Das Campen bzw. Rasten außerhalb dieser Bereiche ist nicht gestattet.
    Ein Verlassen des Bootes ist innerhalb des NSG nur an den Wasserwanderrastplätzen, den Rastplätzen und in den Häfen gestattet.
  • Das Ankern ist auf der Peene überall dort erlaubt, wo es nach der BinSchStrO nicht grundsätzlich oder per Verbotszeichen verboten ist. Dabei ist jedoch so ufernah wie möglich zu ankern (aber außerhalb von Schilfgürteln und Schwimmblattfluren), jede Behinderung des Verkehrs auszuschließen, jede Lageveränderung während des Ankerns auszuschließen und bei Dunkelheit die vorgeschriebene Beleuchtung zu setzen.
    Angesichts dieser strengen Bestimmungen ist ein längeres Stillliegen außerhalb der Häfen, der Wasserwanderrastplätze sowie der Rastplätze nicht zu empfehlen.
  • Das Betreiben von Lagerfeuern und von mitgeführten Grills ist nur auf den ausgewiesenen und bewirtschafteten Wasserwanderrastplätzen und in Häfen zulässig. Bitte beachten Sie die jeweiligen Platz- bzw. Hafenordnungen/-Satzungen. Lassen Sie keinen Abfall liegen.
  • Bei Erkundungen ins Naturschutzgebiet: Bitte verlassen Sie nicht die Wege, entnehmen Sie keine Pflanzen oder Tiere, vermeiden Sie Lärm. Bitte führen Sie Hunde an der Leine.
  • Weitere Informationen können Sie gern von den Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern Greifswald oder in den Info-Punkten des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen, Loitz, Gützkow, Stolpe und Anklam erhalten.

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