Boot & Bike Anklam und Villa Eden in Gützkow
Boot & Bike Anklam und Villa Eden  in Gützkow

Die Geschichte des "Garten Eden" fing mit der Errichtung eines Dampfsägewerkes im Jahre 1778 an. Zumindest wurde der "Zimmermannskanal" in diesem Jahr hergerichtet. Er diente zum Flößen des benötigten Holzes.

Im Jahre 1901 wurde das Fachwerkhaus ehemals "Villa Hedwig" errichtet, und hat im Oktober 2010 den Besitzer gewechselt. Seither heißt das Fachwerkhaus "Villa-Eden-Peene" und wird von Barbara Thomsen bewohnt.

Naturverbunde Gäste finden hier Ihre Ruhe und Gelassenheit wieder, die man in der Stadt schon mal verlieren kann.....

Das Gelände befindet sich im schönsten Teil des Naturparks Flusslandschaft Peenetal und hat eine direkte Verbindung zur Peene. Umgeben von Wiesen, den Auenwäldern des Peenetals und einer einzigartigen Flora und Fauna ist unser "Garten Eden" eine Perle der Natur.

Informationen für Wasserwanderer:

Die Peene in Mecklenburg-Vorpommern entsteht hauptsächlich aus dem Zusammenfluss dreier Gewässer im Kummerower See: der Ostpeene (Quelle bei Waren), der Westpeene (fließt aus dem Malchiner See) sowie der Teterower Peene, die der Mecklenburgischen Schweiz nördlich von Teterow entstammt. Die Ostpeene ist teilweise geperrrt, die Teterower Peene und die Westpeene (Dahmer Kanal) sind befahrbar. Die Zuflüsse zum Malchiner See (Peene und Mühlenbach bei Ziddorf) sind nicht befahrbar.

Vom Charakter her ist die Peene eher ein langgestreckter See: es gibt kaum Gefälle, die Strömung ist wie bei einem Meeresarm in beiden Richtungen möglich und hängt vom konkreten Wasserstand im Stettiner Haff ab, in das die Peene mündet. Bei anhaltenden östlichen Winden staut sich das Wasser der Oder und der Wasserstand im Haff steigt. Damit steigt auch der Peene-Pegel, das Wasser kann also auch in Richtung Kummerower See fließen. Das passiert nicht selten, auch im Sommer. Meistens ist allerdings mit westlichen Winden zu rechnen, so dass sich das Kanuwandern aus Richtung Malchiner See / Kummerower See in Richtung Ostsee empfiehlt.

Die nächste Besonderheit der Peene ist: in ihrem gesamten Verlauf zwischen Verchen-Aalbude und der Mündung in den Peenestrom (Stettiner Haff) befindet sie sich in einem Naturschutzgebiet. Genauer: das Nord-Westufer des Kummerower Sees ab Salem (direkt nördlich des Hafens) ist ebenfalls bereits NSG. Dieses nunmehr zusammenhängende NSG wurde bereits im Jahre 2009 ausgewiesen. Dadurch, dass dieser Umstand wenig publiziert wurde und wird, ist er weitgehend unbekannt geblieben. 

Die touristische Nutzung des Peenetals unterliegt dadurch gravierenden Einschränkungen. Diese werden allerdings nur schlecht kommuniziert, allenfalls auf gewissen Schildern findet man sie abgedruckt. Diese Schilder stehen naturgemäß jedoch nur auf Rast - und Zeltplätzen. 

Wir veröffentlichen an dieser Stelle "7 Goldene Regeln", die uns von der Naturparkleitung im Juni 2013 übermittelt wurden. Original-Zitate:

1.)

Bitte beachten Sie, dass das Befahren mit Wasserfahrzeugen nur
auf der Bundeswasserstraße Peene, der Trebel, dem Peenekanal
bei Neukalen, dem Darguner Kanal und dem Uposter Kanal
gestattet ist. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Sportboote
beträgt auf der Peene 12 km/h.

(Anmerkung des Autors "FlussInfo": damit ist u.a. gemeint, dass weder Peene-Altarme noch Torfstiche befahren werden dürfen...)

2.)

Neben den im Pkt. 1 genannten Gewässern ist das Angeln von nicht motorgetriebenen Booten aus nur in einigen ausgewählten Torfstichen zulässig. Das Angeln vom Ufer aus ist nur in den dafür besonders gekennzeichneten Abschnitten gestattet.

Faustregel:
Uferangelstrecken befinden sich in der Regel dort, wo
vorhandene Wege bis an die Peene führen.
Informationen zu den Angelgewässern und Uferangelstrecken
erhalten Sie u.a. in den Info-Punkten des Naturparkes
„Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen, Loitz, Gützkow, Stolpe
und Anklam.
Angler benötigen einen gültigen Fischerei- bzw. Touristen-
Fischereischein sowie eine gültige Angelerlaubnis des
Fischereirechtinhabers (Gewässerschein).

3.)

Das Festmachen ist auf der Peene nur an den dafür
ausgewiesenen Stellen gestattet. Dies sind die Häfen, die
bewirtschafteten Wasserwanderrastplätze
sowie die nicht bewirtschafteten Rastplätze.
Das Campen bzw. Rasten außerhalb dieser Bereiche ist nicht gestattet.
Ein Verlassen des Bootes ist innerhalb des NSG nur an den
Wasserwanderrastplätzen, den Rastplätzen und in den Häfen
gestattet.

4.)

Das Ankern ist auf der Peene überall dort erlaubt, wo es nach
der BinSchStrO nicht grundsätzlich oder per Verbotszeichen
verboten ist. Dabei ist jedoch so ufernah wie möglich zu ankern
(aber außerhalb von Schilfgürteln und Schwimmblattfluren),
jede Behinderung des Verkehrs auszuschließen, jede
Lageveränderung während des Ankerns auszuschließen und bei
Dunkelheit die vorgeschriebene Beleuchtung zu setzen.
Angesichts dieser strengen Bestimmungen ist ein längeres
Stillliegen außerhalb der Häfen, der Wasserwanderrastplätze
sowie der Rastplätze nicht zu empfehlen.

5.)

Das Betreiben von Lagerfeuern und von mitgeführten Grills ist
nur auf den ausgewiesenen und bewirtschafteten
Wasserwanderrastplätzen und in Häfen zulässig. Bitte beachten
Sie die jeweiligen Platz- bzw. Hafenordnungen/-Satzungen.
Lassen Sie keinen Abfall liegen.

6.)

Bei Erkundungen ins Naturschutzgebiet: Bitte verlassen Sie nicht
die Wege, entnehmen Sie keine Pflanzen oder Tiere, vermeiden
Sie Lärm. Bitte führen Sie Hunde an der Leine.

7.)

Weitere Informationen können Sie gern von den Unteren
Naturschutzbehörden der Landkreise Mecklenburgische
Seenplatte und Vorpommern Greifswald oder in den Info-
Punkten des Naturparkes „Flusslandschaft Peenetal“ in Verchen,
Loitz, Gützkow, Stolpe und Anklam erhalten.


 

 
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Wir arbeiten mit dem Naturpark Peenetal, sowie mit Abenteuer Peenetal in Verchen zusammen.

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